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4.10.2024 : 6:41

Johann-Jotzo-Stiftung

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Hier finden sie die Zuschussrichtlinien, und die beiden Anträge als Download.

Die Johann-Jotzo-Stiftung unterstützt den jungen CVJM Finthen.

Lesen sie Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterhier mehr darüber.

Zuschussrichtlinien

für die Vergabe von Zuschüssen der Johann-Jotzo-Stiftung

  • zur Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CVJM im CVJM Kreisverband Rheinhessen
  • zu Projekten der CVJM im CVJM Kreisverband Rheinhessen

Grundsätzliches

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bezuschussung. Aus zuvor erhaltenen Zuschüssen ergibt sich kein Anspruch auf fortgesetzte Förderung.
  • Die Zuschussmittel sind begrenzt. Die Stiftung behält sich vor, die Bezuschussung einzustellen, wenn die Mittel erschöpft sind.

Regeln für die Bezuschussung von Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Förderziel
Die Johann-Jotzo-Stiftung fördert durch die Bezuschussung die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CVJM an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Arbeit in den Jugendgruppen der CVJMs.

Wer kann Anträge stellen?
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der CVJMs, die zum CVJM Kreisverband Rheinhessen gehören.

Was wird gefördert?
Wir fördern durch einen Zuschuss die Teilnahme an Aus-und Fortbildungsveranstaltungen des Gesamtverbandes des CVJM Deutschland e.V. und seiner Mitgliedsorganisationen.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular "Antrag auf Zuschuss zu einer Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahme“ bis maximal 3 Monate nach der besuchten Veranstaltung.
Da die JJS nur ein sehr begrenztes Budget besitzt, aus dem Fortbildungsmaßnahmen bezuschusst werden können, ist es sinnvoll bereits bei der Planung der Teilnahme den Antrag zu stellen. Ist ein Antrag genehmigt, wird der Zuschußbetrag nach der Teilnahme gegen Vorlage der Teilnahmebestätigung ausgezahlt.
Ist das Budget für die Bezuschussung aufgebraucht, können keine Anträge mehr genehmigt werden.

In welchem Umfang wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt 1/3 der reinen Seminarkosten (ohne Fahrtkosten), maximal bis zu einem jährlich von der Stiftung festgelegten Höchstbetrag.

Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Antragstellers oder seines gesetzlichen Vertreters nach Vorlage der Teilnahmebestätigung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Regeln für die Bezuschussung von Projekten der CVJM im CVJM Kreisverband Rheinhessen

Förderziel
Die Johann-Jotzo-Stiftung fördert durch die Bezuschussung die Durchführung von verschiedensten Projekten in den CVJM.

Wer kann Anträge stellen?
CVJM, die zum CVJM Kreisverband Rheinhessen gehören.

Was wird gefördert?
Wir fördern durch einen Zuschuss Veranstaltungen, Beschaffungen und Maßnahmen, die der Jugendarbeit im CVJM dienen.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt mit ausgefüllten und Formular "Antrag auf Zuschuss zu einem Projekt“ möglichst frühzeitig, aber spätestens bis Ende Februar für das jeweilige Geschäftsjahr. In begründeten Ausnahmefällen ist eine spätere Antragstellung möglich.

In welchem Umfang wird gefördert?
Im Antrag mit Finanzierungsplan kann ein Wunschbetrag benannt werden. Die Stiftung setzt die Höhe des zuvergebenden Zuschusses nach Prüfung fest. Es sind alle antragsberechtigen Vereine in etwa gleichem Maße zu berücksichtigen.

Wie erfolgt die Auszahlung?
Die Auszahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Vereins oder Gruppe. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.