Johann-Jotzo-Stiftung
- Über die Stiftung.
- Lassen Sie sich anstiften.
- Der Stifter.
- Die Stiftungssatzung.
- Stiftungsorgane.
- Zuschußrichtinien.
- Projekte.
- Andere über uns.
- Links.
- News.
Lassen Sie sich anstiften!
Zuwendungen an die Stiftung haben eine Zukunftsperspektive, denn sie sichern die kontinuierliche Arbeit auch dann, wenn Vereine die gestellten Aufgaben nicht mit eigenen Mitteln bewältigen können.
Helfen Sie mit, auch in Zukunft christliche Jugendarbeit zu ermöglichen.
Mit einer Zustiftung können Sie dauerhaft zur Aufgabenerfüllung beitragen.
Zustiftungen bringen steuerliche Vergünstigungen
Zustiftungen für gemeinnützige Stiftungen sind im Laufe eines Jahres bis zur Grenze von 20 % des Einkommens steuerlich absetzbar.
Die Zustiftung kann auch die Form eines Vermächtnisses haben, ein solches Vermächtnis ist erbschaftsteuerfrei. Teile eines Erbes können bis 24 Monate nach dem Erbfall erbschaftsteuerfrei der Stiftung zugeführt werden.
Auch kleine Beträge helfen
Für Zuwendungen auf das unten angegebene Konto stellen wir bei Angabe von Namen und Adresse natürlich gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Herzlichen Dank!
Unsere Bankverbindung: Johann-Jotzo-Stiftung
Mainzer Volksbank e.G. (BIC MVBMDE55), IBAN DE52 5519 0000 0395 0400 17